Hinweise zum Kampfrichternachweis-Formular

 

Um die Bestenlistenfähigkeit einer Leichtathletikveranstaltung zu gewährleisten, muss an jeder Wettkampfstätte mindestens ein ausgebildeter Kampfrichter eingesetzt werden.

 

Diese Bedingung wollen wir ab diesem Jahr mit dem Kampfrichternachweis-Formular erfüllen. Das Formular ist für alle ab dem 1. April 2017 stattfindenden Veranstaltungen auszufüllen und an die BLV-GS zu senden.

 

Weiter Hinweise und Downloads

 

DLO/ IWR:

 

Deutsche Leichtathletik Ordnung und Internationale Wettkampfregeln


 

Bei weiteren Fragen kann man sich gerne an unseren Kampfrichter-Wart wenden.