Um die Bestenlistenfähigkeit einer Leichtathletikveranstaltung zu gewährleisten, muss an jeder Wettkampfstätte mindestens ein ausgebildeter Kampfrichter
eingesetzt werden.
Diese Bedingung wollen wir ab diesem Jahr mit dem Kampfrichternachweis-Formular erfüllen. Das Formular ist für alle ab dem 1. April 2017 stattfindenden Veranstaltungen auszufüllen und an die
BLV-GS zu senden.